I. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung (Bestellung) bietet der Reisende den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Bestätigung) durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss wird eine Anmeldebestätigung ausgehändigt.
II. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % zu leisten. Die Restzahlung ist bis 8 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die kürzer als 8 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer IV. belasten.
Bei Flugbuchungen treten wir lediglich als Vermittler auf. In besonderen Fällen (z. Bsp. wegen Sprachbarrieren schwedischer Fluggesellschaften) helfen wir auch beim Buchen oder übernehmen das Buchen für den Gast. Hier ist der Gast ausschliesslich selbst für die Buchung verantwortlich. Die vermittelten Flüge sind ebenfalls nicht Gegenstand des Reisepreises (z. Bsp. bei der Anzahlung o. ä.) und sind daher vor Buchung oder unmittelbar nach der Buchung in voller Höhe zu entrichten.
III. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang, der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Reservierungsvertrag. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Firma lappland-abenteuer.de ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
IV. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
1.) Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Fall des Rücktritts durch den Reisenden, stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigungen zu:
mehr als 8 Wochen vor gebuchtem 1. Urlaubstag 30%
41 Tage bis 8 Wochen vor dem gebuchten 1. Urlaubstag 60%
29 - 40 Tage vor dem gebuchten 1. Urlaubstag 80%
01 - 28 Tage vor dem gebuchten 1. Urlaubstag 100%
2.) Bei Rücktritt durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von 250 SEK fällig. Diese wird von dem Betrag der Rücküberweisung abgezogen.
3.) Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sowie einer Reisehaftpflicht-Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.
4.) Wird auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluss eine Umbuchung vorgenommen, so können wir ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 250 SEK pro Umbuchung erheben.
V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, nicht von lappland-abenteuer.de zu verursachten Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises. lappland-abenteuer.de bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück.
VI. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
lappland-abenteuer.de kann den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrags ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Außerdem behalten wir uns das Recht vor Reisen infolge ungenügender Beteiligung oder höherer Gewalt (Witterung, Katastrophen), die zu einer Gefährdung der Sicherheit der Teilnehmenden führen können, nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Reisenden der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber lappland-abenteuer.de besteht nicht.
SCHNEEMOBILTOUREN: Sollte eine Tour nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, weil Teilnehmer dies nicht wünschen, das Wetter dies nicht zulässt oder ein Schneemobil durch einen Gast beschädigt worden sein, so ist eine Rückzahlung oder auch nur teilweise Erstattung durch uns ausgeschlossen.
VII. Haftung des Reiseveranstalters
lapppland-abenteuer.de vergütet den Ausfall vereinbarter Reservierungen oder Leistungen, soweit es uns nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Reisenden vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtpreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
VIII. Haftungsausschluss
lappland-abenteuer.de haftet dem Reisenden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist auf:
IX. Versicherungen
Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einen entsprechenden Auslandskrankenschutz. lappland-abenteuer.de übernimmt keine Haftung für körperliche oder sachliche Schäden die auf einer von uns durchgeführten Reise oder bei einem Aufenthalt in unserem Ferienhaus eintreten.
X. Obliegenheiten des Reisenden
1.) Der Reisende ist verpflichtet einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Vor der Kündigung des Vertrages hat er der Firma lappland-abenteuer.de eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
2.) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag nach enden sollte.
XI. Haftung des Reisenden
Der Reisende haftet dem Veranstalter gegenüber für den Verlust sowie der Beschädigung von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden vom Veranstalter oder seinem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung des Reisenden umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, anderer Teilnehmer).
XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Änderungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. Wir behalten uns das Recht vor jederzeit Änderungen an einzelnen Bestimmungen vorzunehmen.
Gerichtsstand ist Lycksele/Schweden
Veranstalter:
lappland-abenteuer.de
Nedre Norra Örnäs 186
924 94 Sorsele
Sverige